Allgemeine Bedingungen

1. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

01. Die Beschreibungen und Preisangebote basieren auf den jeweils geltenden Werten von Löhnen und Materialien. Sollten sich dabei Änderungen ergeben, behalten wir uns das Recht vor, die Preise in angemessener Weise anzupassen.

02. Die Lieferfristen werden nur informationshalber angegeben und binden den Verkäufer nicht. Lieferverzögerungen führen weder zu einem Anspruch auf Schadenersatz noch zur Entbindung von der Vereinbarung.

03. Die Waren werden auf Risiko des Käufers versandt. Transportkosten gehen, sofern nichts anderes angegeben ist, zulasten des Käufers.

04. Wenn der Käufer die Waren nicht an dem ihm mitgeteilten Datum abholt, behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf einer Frist von fünfzehn Tagen die Vereinbarung ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten.

05. Die Aufbewahrung der Waren in Erwartung der Lieferung oder Abholung erfolgt auf Risiko des Käufers.

06. Wenn wir infolge von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und dergleichen an der Ausführung der Vereinbarung gehindert sind, behalten wir uns das Recht vor, die Vereinbarung zu beenden, ohne dass Schadenersatz verlangt werden kann.

07. Wir behalten uns das Recht vor, die Vereinbarung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung im Falle der Zahlungsunfähigkeit, bei offensichtlichem Unvermögen sowie bei jeder Änderung des juristischen Zustands des Käufers als beendet zu betrachten.

08. Reklamationen bezüglich der Lieferung müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Lieferung und auf jeden Fall vor Gebrauch oder Weiterverkauf der Waren erreichen.

09. Proteste gegen die Rechnung müssen schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum eingelegt werden. Sie werden gebeten, immer Datum und Nummer der Rechnung anzugeben.

10. Auf unser Material wird für 12 Monate ab Lieferdatum eine Garantie gegen alle Material- und Konstruktionsmängel gewährt. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz anerkanntermaßen fehlerhafter Teile. Versandkosten, Montagekosten, Nutzungsausfall und alle sonstigen zusätzlichen Kosten gehen zulasten des Kunden. Die Garantie verfällt, wenn der Käufer oder ein Dritter an den gelieferten Waren ohne vorherige Genehmigung durch unsere Firma Veränderungen vornimmt oder Reparaturen durchführt, sowie im Falle unsachgemäßer Benutzung und unzureichender Wartung. Fehler bei Konstruktionen, Reparaturen oder anderen Arbeiten, die von unserer Firma ausgeführt werden, werden nach Vereinbarung in unseren Betrieben repariert, berechtigen aber, wie die Lieferfristen, niemals zur Forderung von irgendwelchem Schadensersatz.

11. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung sind alle Rechnungen zahlbar gegen Kasse, netto ohne Abzug, am Sitz unserer Gesellschaft.

12. Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitsdatum wird der Betrag der Rechnung oder sein beglichener Teil von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung um Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat bis zur vollständigen Zahlung erhöht. Außerdem ist von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, bei einem Minimum von € 99,16 als Entschädigung fällig. Kosten in Zusammenhang mit gedeckten Wechseln oder Schecks sowie sonstige Einziehungskosten sind in dieser Entschädigungspauschale nicht enthalten und werden dem Käufer separat berechnet.

13. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen einzustellen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, die Vereinbarung von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung für die Gesamtheit oder den noch nicht ausgeführten Teil als aufgelöst zu betrachten.

14. Falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von acht Tagen nach einer Inverzugsetzung nachkommt, ist unsere Firma berechtigt, die Vereinbarung zu beenden. Die Beendigung der Vereinbarung führt für den Käufer zu Verpflichtung, einen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bestellbetrages, zuzüglich der bereits entstandenen Kosten, zu zahlen.

15. Solange die gelieferten Waren nicht bezahlt sind, bleiben sie Eigentum des Käufers. Das Risiko geht jedoch bei Vertragsschluss auf den Käufer über.

16. Im Falle einer Differenz sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Hasselt zuständig.

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